Leuchtmittel über die RoHS-Richtlinie hinaus



Die Richtlinie über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) der Europäischen Union legt bestimmte Bestimmungen für den Umgang mit Quecksilber in Beleuchtungseinrichtungen fest. Im Frühjahr 2022 hat die EU-Kommission die Ausnahmeregelungen überarbeitet. Nach der RoHS-Richtlinie ist die Verwendung von Quecksilber in Leuchtmitteln im Grunde genommen nicht erlaubt.

Gemäß den aktualisierten RoHS-Vorschriften ist es verboten, Leuchtstoff- und Kompaktleuchtstofflampen nach dem 25. Februar 2023 bzw. 25. August 2023 in der EU auf den Markt zu bringen. Der Verkauf und die Nutzung von bereits gelagerten Produkten sind jedoch weiterhin gestattet. Um den Bedarf unserer Kunden noch lange nach Inkrafttreten der Bestimmungen beliefern zu können, haben wir hohe Lagerstände aufgebaut und sind lieferfähig. Zögern Sie nicht, uns mit Ihrem Bedarf zu kontaktieren.


Verfügbare Leuchtstoffröhren

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Zuverlässiges Gesamtkonzept